Tabak, Alkohol und Rauschgift

Alle Bestimmungen zum Thema Tabak, Alkohol und Rauschgift in Frankreich auf einen Blick.

Konsum von Tabak

Rauchen ist in öffentlichen Bereichen (Museen, öffentliche Bauwerke, Kinos etc.) und in öffentlichen Verkehrsmitteln verboten. Seit dem 01. Februar 2008 ist es auch in Restaurants, Bars, Discos usw. verboten.
Das Rauchen am Steuer ist derzeit in Frankreich noch erlaubt. Allerdings ist es untersagt, in einem Fahrzeug zu rauchen, in dem sich zur gleichen Zeit ein Kind befindet.

Konsum von Alkohol

Jeder Autofahrer in betrunkenem Zustand gefährdet ernsthaft die Sicherheit seiner Mitreisenden sowie die der anderen Verkehrsteilnehmer. Daher ist das Führen eines Fahrzeugs mit einem Blutalkoholspiegel ab 0,5 Promille verboten. Gendarmerie- und Polizeikräfte sind berechtigt, Blutalkoholtests bei Autofahrern durchzuführen. Es ist verboten, in betrunkenem Zustand auf öffentlichen Straßen zu verkehren (auch zu Fuß).
Seit dem 1. Juli 2015 sinkt der im Blut erlaubte Alkoholspiegel für einige Personengruppen von 0,5 auf 0,2 Promille. Dies betrifft alle Besitzer eines Führerscheins, die diesen seit weniger als 3 Jahren oder bei begleitetem Fahren weniger als 2 Jahre führen. Außerdem sind diejenigen, die ihren Führerschein aufgrund einer Rückgängigmachung oder dem Übertreten der 12 Punkte bereits ein zweites Mal machen mussten, betroffen.
Wer einen Minderjährigen zur Trunkenheit verführt, begeht eine Straftat. Der Verkauf oder die Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten (im Getränkeausschank, Handel und auf öffentlichen Plätzen).
Nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 10. Januar 1991 sind alkoholische Getränke in Fitness- und Sporteinrichtungen verboten.

Konsum von Rauschgift

Der Gebrauch von Drogen und ihre Einfuhr nach Frankreich sind strengstens verboten.